Stellplatz verkaufen - In wenigen Schritten zum Erfolg
Sie möchten einen Außen- oder Tiefgaragenstellplatz verkaufen? Für die meisten Immobilienmakler sind Stellplätze überhaupt kein Thema – für uns schon. Wir kaufen selbst an oder vermitteln aus unserem Netzwerk, für Sie als Verkäufer provisionsfrei.
Warum Ihren Stellplatz bei uns verkaufen?
- Echte Nische. Einzelne Stellplätze bedient kaum ein Makler. Wir haben uns genau darauf spezialisiert.
- Provisionsfrei. Keine Vermittlungsgebühren für Verkäufer (einzige mögliche Vergütung: Mehrerlös-Klausel, auf Wunsch abwählbar).
- Selbstkäufer und Vermittler. Wir kaufen an oder vermitteln – je nach Objekt.
- Fachgerechte Bewertung. Auch Stellplätze folgen nicht den Wertregeln für Wohnimmobilien.
So läuft der Verkauf ab
- Kostenlose Bewertung – Online-Wertermittlung. Innerhalb von 24 Stunden eine erste Einschätzung; bei besonderem Interesse ein direkter Anruf.
- Bestandsaufnahme: Art des Stellplatzes, Lage, Vermietbarkeit und Eigentums- bzw. Pachtform.
- Angebot oder Vermittlung.
- Abschluss – bei Eigentum mit Grundbucheintrag über einen Notar.
Was ist Ihr Stellplatz wert?
Der Wert hängt von Lage, Art und Nachfrage am Standort ab – und von der Vermietbarkeit und der erzielbaren Miete, wenn der Stellplatz als Renditeobjekt gekauft wird. Eine objektbezogene Einschätzung erhalten Sie über die kostenlose Bewertung; die Systematik erklärt der Ratgeber zur Wertermittlung.
Stellplatz auf Pachtland verkaufen oder als Eigentum? Das entscheidet die Rechtsform
Einen Stellplatz auf Pachtland verkaufen ist rechtlich nicht möglich – dort wird nur das Pachtverhältnis gegen eine Ablösesumme übertragen. Ob echter Verkauf oder Übertragung, entscheidet also nicht die Bauform, sondern die Rechtsform – und die kann bei Tiefgaragen- wie bei Außenstellplätzen gleich sein:
- Als (Teil-)Eigentum. Ein Stellplatz kann Sonder- oder Teileigentum mit Grundbucheintrag sein oder als Miteigentumsanteil an einer Eigentumswohnung hängen. Der Verkauf läuft dann über einen Notar. Das gilt für Tiefgaragen- und Außenstellplätze gleichermaßen.
- Auf Pachtland. Steht der Stellplatz auf gepachtetem Grund, ist ein „Verkauf" rechtlich nicht möglich: Übertragen wird das Pachtverhältnis gegen eine Ablösesumme, der Verpächter ist vorab einzubinden. Auch das kann sowohl einen Tiefgaragen- als auch einen Außenstellplatz betreffen.
Welche Rechtsform bei Ihnen vorliegt, klären wir in der Bestandsaufnahme; das passende Übergabeprotokoll stellen wir bereit.
Jetzt starten: kostenlose Bewertung
Häufige Fragen zum Stellplatz-Verkauf
Was kostet mich der Verkauf?
Keine Vermittlungsgebühren für Verkäufer; die Bewertung ist kostenlos. Einzige mögliche Vergütung ist die Mehrerlös-Klausel (auf Wunsch abwählbar).
Was ist mein Stellplatz wert?
Das hängt von Lage, Art und Nachfrage ab – und von der Vermietbarkeit bzw. erzielbaren Miete bei einem Kauf als Renditeobjekt. Die kostenlose Bewertung liefert eine Einschätzung.
Wie verkaufe ich einen Tiefgaragenstellplatz?
Ist er Sonder- oder Teileigentum mit Grundbucheintrag, läuft der Verkauf über einen Notar. Steht er auf Pachtland, ist es eine Übertragung des Pachtverhältnisses gegen Ablösesumme.
Und ein Außenstellplatz?
Genau dieselbe Logik: Als (Teil-)Eigentum über den Notar, auf Pachtland als Übertragung gegen Ablösesumme. Die Bauform allein entscheidet nicht.
Kann ich privat, ohne Makler verkaufen?
Ja. Wir treten als Selbstkäufer und Vermittler auf, ohne Verkäuferprovision.