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Garage verkaufen - In wenigen Schritten zum Erfolg

Sie möchten Ihre Garage verkaufen oder abgeben? Genau das ist unser Spezialgebiet – ein Segment, um das die meisten Immobilienmakler einen Bogen machen. Wir kaufen selbst an oder vermitteln aus unserem Netzwerk, für Sie als Verkäufer provisionsfrei. Und wir kennen die rechtlichen Besonderheiten von Garagen auf gepachtetem oder fremdem Grund – ein Thema, mit dem sich sonst kaum jemand auskennt.

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Warum Ihre Garage bei uns verkaufen?

  • Wir machen, was andere ablehnen. Die Vermittlung einzelner Garagen ist für die meisten Makler uninteressant – dort geht es um Häuser und Wohnungen, höchstens um ganze Anlagen. Wir haben uns genau auf Einzelgaragen, Höfe und Stellplätze spezialisiert.
  • Für Sie als Verkäufer entstehen keine Vermittlungsgebühren (zur einzigen möglichen Vergütung, der Mehrerlös-Klausel, siehe unten).
  • Selbstkäufer und Vermittler. Wir kaufen an oder vermitteln über unser internes Netzwerk – je nach Objekt der beste Weg.
  • Spezialwissen bei Pacht & DDR-Garagen. Garagen auf fremdem Grund sind rechtlich heikel. Wir kennen die Fallstricke und wickeln sauber ab (siehe unten).

So läuft der Verkauf ab

  1. Kostenlose Bewertung. Sie starten mit der Online-Wertermittlung. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung – ist Ihr Objekt für uns besonders interessant, rufen wir Sie direkt an.
  2. Wir klären die Eckdaten: Lage, Zustand, Vermietbarkeit und vor allem die Eigentumsform (Eigentum oder Pachtgrund).
  3. Angebot oder Vermittlung. Wir kaufen selbst an oder spielen Ihr Objekt in unser Käufernetzwerk.
  4. Wir begleiten Sie bis zum Vertrag. Wie schnell es geht, hängt auch davon ab, wie zügig Sie uns die nötigen Unterlagen liefern; steht die Garage auf eigenem Grundstück, kommt ein Notartermin hinzu.

Was ist Ihre Garage wert?

Der Wert hängt von Lage, Bauweise, Zustand und Eigentumsform ab – und stark von der Vermietbarkeit und der erzielbaren Miete: Viele Käufer erwerben Garagen als Renditeobjekt, entsprechend zählt der laufende Ertrag. Weil Garagen nicht den Wertregeln von Wohnimmobilien folgen, schätzen wir sie über eine eigene Datenbank aus Kaufpreisdaten ein. Starten Sie mit der kostenlosen Bewertung; die Systematik erklärt der Ratgeber zur Wertermittlung.

Garage auf Pachtland verkaufen? Warum es rechtlich eine Übertragung ist

„Kann ich meine Garage auf Pachtland verkaufen?" – diese Frage hören wir oft. Die klare Antwort: Ein Verkauf einer Garage auf gepachtetem oder fremdem Grund ist rechtlich nicht möglich. Verkauft wird nicht die Garage, sondern es wird nur das Pachtverhältnis – das Recht, die Garage zu nutzen – an einen neuen Pächter übertragen, gegen eine Ablösesumme (keinen Kaufpreis). Nur wenn Ihre Garage auf eigenem Grund steht, handelt es sich um einen echten Verkauf mit Notartermin.

Worauf es bei der Übertragung ankommt und was wir für Sie vorab klären:

  • Zustimmung des Verpächters. Der Verpächter – oft die Gemeinde – muss über den Wechsel informiert und häufig um Zustimmung gebeten werden (so ist es z. B. in Dessau).
  • Es gibt auch unbefristete Pachtverträge, die nur durch Kündigung einer Seite enden.
  • Manche Verpächter untersagen die Untervermietung ausdrücklich.

Diese Informationen beschaffen und berücksichtigen wir im Rahmen der Vermittlung. Die Rechtslage erklärt ausführlich der Ratgeber Garagen auf fremdem Grund, Pacht und DDR-Recht; die Abwicklung erfolgt über unsere Übertragungsvereinbarung.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Die wichtigsten Dokumente sind der Kaufvertrag bzw. die Übertragungsvereinbarung und das Übergabeprotokoll. Im weiteren Verlauf werden zudem häufig gebraucht (und fehlen anfangs oft):

  • Nachweis über den Grundstücksbesitz (Grundbuchauszug)
  • Teilungserklärung
  • Nachweis über ein bestehendes Pachtverhältnis
  • Informationen zu Nebenkosten und deren Zusammensetzung (Wirtschaftsplan o. Ä.)
  • Mietvertrag, falls die Garage vermietet ist
  • genaue Maße der Garage

Je vollständiger diese Unterlagen vorliegen, desto schneller geht die Abwicklung.

Ihr Bestpreis: die Mehrerlös-Klausel

Für Sie als Verkäufer arbeiten wir provisionsfrei. Die einzige mögliche Vergütung ist eine Mehrerlös-Klausel: Gelingt es uns, Ihr Objekt zu einem höheren Preis als Ihrem vereinbarten Wunschpreis zu vermitteln, erhalten wir 25 % dieses Mehrerlöses. Das ist ein Anreiz, für Sie besonders hart zu verhandeln – Sie erhalten mindestens Ihren Wunschpreis, wir teilen uns nur das Extra darüber. Auf die Klausel kann im Vertrag ausdrücklich verzichtet werden.

Jetzt starten: kostenlose Bewertung

Häufige Fragen zum Garagenverkauf

Was kostet mich der Verkauf meiner Garage? Für Sie als Verkäufer fallen keine Vermittlungsgebühren an. Die einzige mögliche Vergütung ist die Mehrerlös-Klausel – wir erhalten 25 % nur von dem Betrag, den wir über Ihrem Wunschpreis erzielen. Auf die Klausel kann verzichtet werden.

Kann ich meine Garage privat, ohne Makler verkaufen? Ja. Wir treten als Selbstkäufer und Vermittler auf – ohne Verkäuferprovision.

Kann ich eine DDR-Garage oder eine Garage auf Pachtland „verkaufen"? Rechtlich handelt es sich dann nicht um einen Verkauf, sondern um die Übertragung des Pachtverhältnisses an einen neuen Pächter gegen eine Ablösesumme. Restlaufzeit und Kündigungsregelung des Pachtvertrags sind maßgeblich; der Verpächter ist vorab einzubinden. Wir übernehmen die Abwicklung.

Was ist meine Garage wert? Das hängt von Lage, Zustand und Eigentumsform ab – und von der Vermietbarkeit bzw. der erzielbaren Miete, wenn die Garage als Renditeobjekt gekauft wird. Eine objektbezogene Einschätzung liefert die kostenlose Bewertung.

Wie schnell lässt sich eine Garage verkaufen? Das hängt auch davon ab, wie zügig Sie uns die nötigen Unterlagen liefern. Bei einem Verkauf mit Grundstück dauert es etwas länger, da ein Notartermin nötig ist. Über unser Käufernetzwerk geht es oft schnell – eine feste Dauer können wir nicht garantieren.

Welche Unterlagen brauche ich? Am wichtigsten sind Kaufvertrag bzw. Übertragungsvereinbarung und Übergabeprotokoll. Im Prozess kommen häufig hinzu: Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Nachweis des Pachtverhältnisses, Nebenkosten-Infos (Wirtschaftsplan), Mietvertrag (falls vermietet) und die genauen Maße.